Die neue Bundesregierung hat sich die Umgestaltung des Bürgergelds zu einer Grundsicherung für Arbeitssuchende auf die Agenda gesetzt. Gerade für NRW mit einer hohen Zahl an Leistungsbeziehern ist dies wichtig. Für uns ist klar: Bei der Umsetzung muss konsequent „Aktivieren statt alimentieren!“ gelten.
Sozialstaatsprinzip wahren: „Fördern und Fordern“ ist Ausdruck einer guten Balance zwischen Eigenverantwortung und Solidarität. Mitwirkung der Leistungsempfänger ist ein Ausdruck dafür. Mitwirkungspflichten und Sanktionen müssen dementsprechend verschärft und letztere auch schneller und einfacher durchgesetzt werden. Und es gilt auch: Wer sich komplett verweigert, darf nicht mit Unterstützung der Gesellschaft rechnen! Das ist auch im Sinne jener, die mit ihren Steuern und Abgaben Sozialleistungen finanzieren.
Nicht auf Arbeitsanreize verzichten: Der Anreiz, arbeiten zu gehen, darf bei der Ausgestaltung und Höhe der Grundsicherung nicht verloren gehen. Gelten muss: Vermögensschutz begrenzen, Wohn- und Heizkosten nicht ohne weitere Prüfung länger übernehmen, mit Regelbedarf möglichst genau das Existenzminimum abbilden.
Bedeutung von Arbeit klar berücksichtigen: Es muss deutlich werden, dass Arbeit nicht nur der Existenzsicherung dient, sondern gesellschaftliche Anerkennung und Teilhabe ermöglicht. Ein immer wieder diskutiertes bedingungsloses Grundeinkommen ist weder wirtschaftlich vernünftig noch sozial geboten.
Fazit: Das Prinzip des „Förderns und Fordern“ muss zentraler Bestandteil der Grundsicherung sein. Es müssen Brücken in das Arbeitsleben, nicht in Sozialtransfersysteme geschlagen werden. Es geht darum, Menschen zu befähigen, dauerhaft auf eigenen Beinen zu stehen. Das ist sozial!