
Die Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW (unternehmer nrw) ist die Spitzenorganisation der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände des bevölkerungsreichsten deutschen Bundeslands.
Wir vertreten die gemeinsamen überfachlichen Interessen der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Nordrhein-Westfalens. Im Fokus stehen grundsätzliche Fragen, die die Unternehmer allgemein betreffen und ihre landesweite Vertretung erfordern.
Als Dachverband der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände in NRW vertreten wir die wirtschafts- und sozialpolitischen Interessen der Unternehmen gegenüber Parlament und Regierung, den politischen Parteien, Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Gruppen.
Die berufliche Bildung ist eine Stärke unseres Bildungssystems. Sie sichert gut qualifizierte Fachkräfte, die die Unternehmen dringend brauchen. Zur beruflichen Bildung gehören sowohl die Aus- als auch die Weiterbildung.
NRW ist das Energieland Nr. 1 in Deutschland. Daher ist es uns ein Anliegen, Wirtschaftskraft und Klimaschutz effektiv miteinander zu verbinden. Dazu gehört auf Landes- und Bundes-, aber auch europäischer Ebene ein ganzheitliches, bezahlbares Energie- und Klimaschutzkonzept.
Die Kompetenzen und Qualifikationen der Menschen sind die zentrale Ressource für Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, für Wohlstand und soziale Sicherheit und für die individuelle Beschäftigungsfähigkeit. unternehmer nrw arbeitet daher eng mit dem Bildungswerk der Nordrhein-Westfälischen Wirtschaft e.V. (BWNRW) zusammen.
Das Thema „Arbeitszeiterfassung“ hat spätestens nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 1 ABR 22/21), nach der der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet ist, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann, viele Unternehmen verunsichert. Welche Vorstellungen hat das Bundesarbeitsgericht konkret? Mit welchen gesetzlichen Änderungen werden Arbeitgeber rechnen müssen? Wird jede Form der Arbeitszeit erfasst werden müssen? Wird es Ermessensspielräume bei der Arbeitszeiterfassung geben?
In diesem Rahmen bietet das BWNRW das Online-Seminar "Aktuelle Fragen zur Arbeitszeiterfassung" am 30. März2023 von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr an. Das Seminar bietet einen Überblick über die jetzige Rechtslage und einen Ausblick, auf das, was Arbeitgeber erwartet, wenn sie künftig rechtskonform die Arbeitszeit erfassen wollen.