unternehmer nrw – Die Stimme der NRW-Wirtschaft

Die Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW (unternehmer nrw) ist die Spitzenorganisation der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände des bevölkerungsreichsten deutschen Bundeslands. 

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Newsroom

Neben Pressemitteilungen, Berichten und Interviews werden im Newsroom aktuelle Videos sowie Social-Media-Beiträge von unternehmer nrw veröffentlicht.

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Unsere Themen

Wir vertreten die gemeinsamen überfachlichen Interessen der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände Nordrhein-​Westfalens. Im Fokus stehen grundsätzliche Fragen, die die Unternehmer allgemein betreffen und ihre landesweite Vertretung erfordern.

Politik in NRW

Als Dachverband der Arbeitgeber- und Wirtschaftsverbände in NRW vertreten wir die wirtschafts- und sozialpolitischen Interessen der Unternehmen gegenüber Parlament und Regierung, den politischen Parteien, Gewerkschaften und anderen gesellschaftlichen Gruppen.

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Ausbildung und
Qualifizierung

Die berufliche Bildung ist eine Stärke unseres Bildungssystems. Sie sichert gut qualifizierte Fachkräfte, die die Unternehmen dringend brauchen. Zur beruflichen Bildung gehören sowohl die Aus- als auch die Weiterbildung.

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Energie- und
Umweltpolitik

NRW ist das Energieland Nr. 1 in Deutschland. Daher ist es uns ein Anliegen, Wirtschaftskraft und Klimaschutz effektiv miteinander zu verbinden. Dazu gehört auf Landes- und Bundes-, aber auch europäischer Ebene ein ganzheitliches, bezahlbares Energie- und Klimaschutzkonzept.

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Hier finden Sie Standpunkte der nordrhein-​westfälischen Wirtschaft zu wirtschafts-, sozial- und bildungspolitischen Themen sowie Stellungnahmen bei Landtagsanhörungen und wirtschaftspolitische Papiere, die wir insbesondere vor Wahlen veröffentlichen.  

 

Wir setzen uns für Bildung in NRW ein

Die Kompetenzen und Qualifikationen der Menschen sind die zentrale Ressource für Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit der Unternehmen in Nordrhein-Westfalen, für Wohlstand und soziale Sicherheit und für die individuelle Beschäftigungsfähigkeit. unternehmer nrw arbeitet daher eng mit dem Bildungswerk der Nordrhein-Westfälischen Wirtschaft e.V. (BWNRW) zusammen.

Online-Seminar: Aktuelle Fragen zur Arbeitszeiterfassung

Das Thema „Arbeitszeiterfassung“ hat spätestens nach der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 13.09.2022 1 ABR 22/21), nach der der Arbeitgeber nach § 3 Abs. 2 Nr. 1 ArbSchG verpflichtet ist, ein System einzuführen, mit dem die von den Arbeitnehmern geleistete Arbeitszeit erfasst werden kann, viele Unternehmen verunsichert. Welche Vorstellungen hat das Bundesarbeitsgericht konkret? Mit welchen gesetzlichen Änderungen werden Arbeitgeber rechnen müssen? Wird jede Form der Arbeitszeit erfasst werden müssen? Wird es Ermessensspielräume bei der Arbeitszeiterfassung geben?

In diesem Rahmen bietet das BWNRW das Online-Seminar "Aktuelle Fragen zur Arbeitszeiterfassung" am 30. März2023 von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr an. Das Seminar bietet einen Überblick über die jetzige Rechtslage und einen Ausblick, auf das, was Arbeitgeber erwartet, wenn sie künftig rechtskonform die Arbeitszeit erfassen wollen.

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