Die Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zeigen große Offenheit und Bereitschaft, einen Beitrag zur Integration von Flüchtlingen insbesondere über Ausbildung und Arbeit zu leisten.
Dies ist wichtig, da Ausbildung und Arbeit wesentliche Voraussetzungen für eine Integration in unsere Gesellschaft sind. Die Motive der Betriebe sind dabei unterschiedlich: Zum einen ist es gesellschaftliches Engagement, zum anderen geht es auch um Fachkräftesicherung. Denn auch wenn Flüchtlinge die Fachkräftelücke nicht schließen können, können sie ihr jedoch zumindest in Teilen entgegenwirken. Da Integration jedoch kein Selbstläufer ist, werden klare Regeln, gute Rahmenbedingungen und intensive Anstrengungen aller Beteiligten benötigt. unternehmer nrw bezieht Position zu Maßnahmen zur Integration von Flüchtlingen, informiert seine Mitglieder über rechtliche Änderungen, bietet Hilfestellung und setzt sich für optimale Rahmenbedingungen ein.
Die Wirtschaft hat sich zu den zentralen Handlungsfeldern im Hinblick auf die Integration von Flüchtlingen positioniert:
Die Integration von Flüchtlingen ist kein Selbstläufer, sondern braucht die richtigen Rahmenbedingungen und gezielte Unterstützungsangebote.
Position: unternehmer nrw - Integration von Flüchtlingen
BDA – Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt konsequent voranbringen
Siebzehn Punkte für eine nachhaltige Integrationspolitik
Position: BDA - Integration von geflüchteten in den Arbeitsmarkt konsequent voranbringen
Gemeinsame Erklärung von unternehmer nrw, IHK NRW, WHKT, Freie Berufe und DGB NRW anlässlich des Spitzengesprächs Ausbildungskonsens NRW am 07.03.2016
Die Partner haben in einer gemeinsamen Erklärung die zentralen Handlungsbedarfe für eine erfolgreiche Integration von jungen Flüchtlingen in Ausbildung formuliert.
Position: Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Arbeit
Gemeinsame Erklärung von unternehmer nrw und DGB NRW anlässlich des Spitzengesprächs Ausbildungskonsens NRW am 13. November 2015
Anlässlich des Spitzengesprächs haben sich die Sozialpartner in NRW gemeinsam erklärt und unterstützen das Bemühen, die Integration von Geflüchteten in Ausbildung voran zu treiben.
Position: Integration von Flüchtlingen Spitzengespräch Ausbildungskonsens
Gemeinsame Erklärung von unternehmer nrw und den evangelischen Kirchen in Nordrhein-Westfalen
Die evangelischen Kirchen in NRW und unternehmer nrw setzen sich für einen schnellen und effektiven Arbeitsmarktzugang von Asylbewerbern und Geduldeten ein.
Position: Für einen besseren Arbeitsmarktzugang von Asylsuchenden und Geduldeten
Antworten zu den wichtigsten Fragen rund um das Thema Integration von Flüchtlingen bieten zahlreiche Informationsmaterialien:
unternehmer nrw-Broschüre „Integration von Flüchtlingen in Arbeit und Ausbildung – Was ist zu tun?"
Die 3. aktualisierte Auflage der Handreichung gibt einen Überblick über politische Positionen, greift rechtliche Fragen rund um die Beschäftigung und Ausbildung von Flüchtlingen auf und stellt die verschiedenen Fördermöglichkeiten vor.
BA/BDA/BAMF- Potenziale nutzen, geflüchtete Menschen beschäftigen
Informationen für Arbeitgeber
Broschüre „Potenziale nutzen – geflüchtete Menschen beschäftigen“
BA/BDA Informationsmaterial zur Arbeitsmarktprüfung für die Beschäftigung von Ausländern
Ziel der Arbeitsmarktprüfung ist, nachteilige Auswirkungen auf den deutschen Arbeitsmarkt sowie Wettbewerbsverzerrungen durch die Beschäftigung von ausländischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu verhindern.
Information für Arbeitgeber: Arbeitsmarktprüfung für die Beschäftigung von Ausländern
KOFA-Studie: Engagement von Unternehmen bei der Integration von Flüchtlingen
Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung (KOFA) hat in einer Studie das Engagement von Unternehmen bei der Integration von Flüchtlingen in Form von Praktika, Ausbildungsstellen und regulärer Beschäftigung untersucht und Hemmnisse sowie positive Anreize identifiziert.
KOFA-Studie: Engagement von Unternehmen bei der Integration von Flüchtlingen
Anwendung der 3+2-Regelung in NRW
Zur Verbesserung der Rechtsstellung während der Ausbildung wurde im Integrationsgesetz eine Duldung für die Gesamtdauer der Ausbildung ausgesprochen und nach erfolgreichem Abschluss zur anschließenden Beschäftigung ein Aufenthaltsrecht für zwei Jahre erteilt (sog. 3+2-Regelung). Wie die Regelung in NRW anzuwenden ist, hat das Ministerium für Inneres und Kommunales festgeschrieben.
Viele Institutionen, Behörden und Verbände sind bei der Integration von Flüchtlingen beteiligt. Hier finden Sie wichtige Links:
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Bundesagentur für Arbeit
Landesregierung Nordrhein-Westfalen
Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration
Institut der deutschen Wirtschaft Köln
Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung