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Standpunkt: Arbeitszeitgesetz & Arbeitszeiterfassung

unternehmer nrw bezieht in seinem aktuellen Standpunkt Stellung zu den Themen Arbeitszeitgesetz und Arbeitszeiterfassung

Nach den sogenannten „Stechuhr-Entscheidungen“ des EuGH (2019) und des Bundesarbeitsgerichts (2022) hat die Bundesregierung für 2023 ein neues Arbeitszeitgesetz angekündigt. Klar ist: Die Arbeitswelt hat sich stark gewandelt. Home Office, mobiles und flexibles Arbeiten sind längst betriebliche Realität. Deshalb brauchen wir ein modernes Arbeitszeitgesetz und eine praxistaugliche Arbeitszeiterfassung.

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