„Die grundsätzliche Zielsetzung der Reform ist absolut richtig: Eine zukunftsfähige Arbeitsgerichtsbarkeit hat eine große Bedeutung für das Land und den Wirtschaftsstandort NRW. Die Schaffung effizienterer Strukturen leistet einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der Arbeitsgerichtsbarkeit als eigenständige Fachgerichtsbarkeit. Für den Erfolg der Reform kommt es aus unserer Sicht entscheidend auf folgende Faktoren an: Kurze Verfahrensdauern, eine effektive Rechtsgewährung, eine gute örtliche Erreichbarkeit und die bewährte Mitwirkung der qualifizierten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter. Wir werden den Gesetzgebungsprozess weiterhin intensiv begleiten und uns dafür einsetzen, dass diese Voraussetzungen verlässlich gewährleistet werden.“

