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aus NRW

17 Wirtschaftsverbände fordern Aus für Lieferkettengesetz

Kein deutscher Sonderweg: Nach der ersten Lesung zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) im Deutschen Bundestag fordern 17 führende Wirtschaftsverbände - darunter unternehmer nrw - das vollständige Aussetzen des LkSG.

Die bislang vorgesehenen Änderungen reichen aus Sicht der Verbände nicht aus, um Unternehmen spürbar zu entlasten. Der Gesetzentwurf beschränkt sich im Wesentlichen auf die Streichung der Berichtspflicht und eine Reduzierung von Sanktionen. Die umfassenden Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten sowie die detaillierten Dokumentationsanforderungen bleiben jedoch bestehen. „Spürbare Entlastungen sind somit nicht zu erwarten“, stellen die Verbände in einem Schreiben an Bundestag und Bundesregierung klar. 
 

Kernforderung der Verbände ist daher, das LkSG auszusetzen. Gleichzeitig müsse die Bundesregierung ihre Zusage aus dem Koalitionsvertrag einlösen und die im Dezember 2025 auf EU-Ebene beschlossenen Änderungen zur Lieferkettenregulierung („Omnibus I“) zügig in einer bürokratiearmen und praxisnahen Form umsetzen. „Dieses Versprechen muss jetzt eingelöst werden.“ 
Sollte das LkSG nicht ausgesetzt werden, treten die Verbände dafür ein, zumindest den nationalen Anwendungsbereich unverzüglich an den der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) anzupassen. Dieser erfasst nur noch sehr große Unternehmen. Entsprechend sollten Unternehmen, die künftig nicht mehr von der europäischen Regelung erfasst sind, auch national nicht länger verpflichtet werden, so die Verbände. Andernfalls drohten Wettbewerbsnachteile und Rechtsunsicherheit. 
 

„Deutschland muss seinen nationalen Sonderweg beenden und die laufende LkSG-Novelle gezielt für spürbare Entlastungen nutzen“, betonen die Verbände. Diese bis 2029 zu verschieben, sei keine Option. “Wir fordern Bundestag und Bundesregierung auf, die notwendigen Maßnahmen unverzüglich auf den Weg zu bringen”, so die klare Botschaft. 

Link zum Verbändebrief