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aus NRW

Bundestariftreuegesetz wäre tarifpolitischer Blindflug

Pöttering: „Mit Tarifzwang erzeugt die Politik keine Tarifbindung“

Als „völlig kontraproduktiv und rückwärtsgewandt“ haben die nordrhein-westfälischen Unternehmensverbände den Gesetzentwurf zu einem Bundestariftreuegesetz zurückgewiesen. Nach der völlig inakzeptablen Einmischung in die Arbeit der unabhängigen Mindestlohn-Kommission greife die Politik nun ein weiteres Mal in die seit vielen Jahrzehnten bewährte und erfolgreiche Tarifautonomie ein. „Offensichtlich befinden sich Teile der Bundesregierung in einem anhaltenden tarifpolitischen Blindflug“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung der Unternehmensverbände Nordrhein-Westfalen (unternehmer nrw), Johannes Pöttering, am Dienstag in Düsseldorf. Das grundsätzlich richtige Ziel, die Tarifbindung zu stärken, werde aber nicht mit gesetzlichen Zwangsmaßnahmen erreicht. Mit Tarifzwang erzeuge die Politik keine Tarifbindung. Tariftreuegesetze seien reine Symbolpolitik.

Nach Auffassung Pötterings werde Tarifbindung sogar geschwächt, wenn die Anwendung von Tarifverträgen staatlich verordnet würde. Denn dann fehle ein zentraler Grund, als Betrieb Mitglied in einem Arbeitgeberverband oder als Arbeitnehmer Mitglied in einer Gewerkschaft zu werden. Eindeutiger Beleg hierfür seien die Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen. „Uns ist kein Betrieb bekannt, der aufgrund des sehr umfassenden NRW-Tariftreuegesetzes in den Jahren 2010 bis 2017 in einen Arbeitgeberverband eingetreten ist“, erklärte Pöttering. Die Tarifpartner hätten es selbst in der Hand, mehr Tarifbindung durch attraktive Tarifverträge zu schaffen. Der Staat könne dies unterstützen, insbesondere durch den Verzicht auf eigene Regulierung oder durch tarifliche Öffnungsklauseln in Gesetzen. Hierdurch entstünden Räume, die die Tarifparteien passend zu den Bedarfen ihrer jeweiligen Branche ausgestalten könnten. Dann würden Mitgliedschaften in Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden auch wieder attraktiver. 

Ein Tariftreuegesetz führt nach Worten Pötterings hingegen nachweislich zu massiver Bürokratie und zusätzlicher Komplexität bei der öffentlichen Auftragsvergabe. Auch hier habe man in Nordrhein-Westfalen ausgesprochen schlechte Erfahrungen gemacht. Gerade kleine Betriebe hätten sich damals aufgrund des Gesetzes aus Vergabeverfahren zurückgezogen, da sie den Aufwand nicht hätten stemmen können. „Wer ein solches Gesetz fordert oder umsetzt, konterkariert damit die Bemühungen zum Bürokratieabbau und agiert zutiefst mittelstandsfeindlich“, so Pöttering. Letztlich bremse dies auch die öffentlichen Investitionen, die Deutschland etwa für eine moderne Infrastruktur so dringend benötige.

Die Presseerklärung zum Download